Über Uns
Als staatlich anerkannte Podologiepraxis haben wir die Möglichkeit, mehr für unsere Patientinnen und Patienten zu tun als die normale Fußpflege. Durch eine Kassenzulassung, die nur für Podologen möglich ist, sind Behandlungen, die von einem Arzt angewiesen wurden, nach der Heilmittelrichtlinie abrechenbar.